Einkaufsgemeinschaft für Deutsche Neuwagen





 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Berich GmbH & Co. KG

 

Präambel

Die Berich GmbH & Co. KG besitzt Sonder-Einkaufskonditionen bei verschiedenen Autohäusern innerhalb eines von ihr aufgebauten, ausgesuchten Händlernetzes.

Sie vermittelt Endkunden an diese Autohäuser, welche sodann Neuwagenkaufverträge zu den jeweiligen Sonder-Konditionen abschließen. Die Berich GmbH & Co. KG stellt also letztendlich die von ihr ausgehandelten Einkaufskonditionen dem Endkunden zur Verfügung.

Kommt es auf Vermittlung der Berich GmbH & Co. KG zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Endkunden und dem Autohaus, so zahlt das Autohaus an die Berich GmbH & Co. KG hierfür eine Provision.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (nachstehend „AGB“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Berich GmbH & Co. KG und registrierten Nutzern (nachstehend „Partner, Partnerin“ genannt). Die Geltung abweichender Bedingungen der Partner / der Partnerin wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme als Partner/ Partnerin

Partner / Partnerin der Berich GmbH & Co. KG können ausschließlich Gewerbetreibende und Selbstständige werden, die regelmäßig oder gelegentlich Neuwagen vermitteln möchten. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Partner / die Partnerin hauptberuflich einen KfZ-Handel betreibt. Die Berich GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Partnern / Partnerinnen ohne Begründung die Teilnahme zu verweigern.

§ 3 Gegenstand der Partnerschaft

Die Berich GmbH & Co. KG stellt dem Partner / der Partnerin ihre eigenen, ausgehandelten Einkaufskonditionen im Rahmen eines bestehenden Autohändlernetzes (siehe oben Präambel) zur Verfügung.

Die Konditionen werden dauernd aktualisiert und sind für den Partner / die Partnerin tagesaktuell unter der Seite www.neuwageneinkauf.de abrufbar. Dafür erhält der Partner / die Partnerin ein persönliches Log-in.

Der Partner / die Partnerin erhält also das Recht, auf der Grundlage dieser Einkaufskonditionen Verträge über den Kauf von Neuwagen zwischen ihren jeweiligen Endkunden und dem jeweiligen Autohaus zu vermitteln.

Dem Partner / der Partnerin ist es untersagt, diese Log-in Daten an Dritte weiterzugeben.

Sämtliche Angaben auf der Webseite www.neuwageneinkauf.de einschließlich Preise, Rabatte, Boni, Fahrzeugangaben und Lieferzeiten entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen dem aktuellen Stand. Kurzfristige Änderungen vor Kaufvertragsabschluss, die zu einer nachträglichen Preisabweichung oder zu einer Reduzierung der kalkulierten Provision für den Partner / die Partnerin führen können, sind jedoch jederzeit möglich. Generell gilt bei Sonderaktionen mit Zusatzprämien die Aussage: „nur solange Vorrat reicht“.

§ 4 Gebühr

1.
Der Partner / die Partnerin zahlt für die Zurverfügungstellung dieser Einkaufskonditionen an die Berich GmbH & Co. KG eine monatliche Gebühr, fällig jeweils monatlich im Voraus, zum 1. eines jeden Monats. Hinzu kommt die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer. Dem Partner / der Partnerin stehen hierbei verschiedene Tarife zur Auswahl.

- Basistarif  59,00 € monatlich zzgl. gesetzl. Mwst. Testphase 2 Monate kostenlos.

- Individualtarif Gebühr nach Vereinbarung

Fällt der Vertragsbeginn nicht auf den ersten eines Monats, wird die Gebühr für den ersten Monat anteilig berechnet. Diese Gebühr ist sodann mit Vertragsschluss fällig.

Die Beträge werden im Lastschriftverfahren vom Konto des Partners / der Partnerin eingezogen. Insoweit erklärt der Partner / die Partnerin hiermit ausdrücklich ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Lastschriftverfahren.

2.
Gerät der Partner / die Partnerin mit der Zahlung der Grundgebühr bzw. mit Zahlung der laufenden Monatsgebühren in Verzug, so hat der Partner / die Partnerin die insoweit entstehenden Verzugszinsen zu zahlen. Die Höhe des Verzugszinses beträgt 8% über dem Basiszins. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Berich GmbH & Co. KG bleiben unberührt.

§ 5 Provisionen

1.
Bei positivem Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Endkunden des Partners / der Partnerin und dem Autohaus gibt die Berich GmbH & Co. KG die zwischen ihr und dem jeweiligen Autohaus vertraglich vereinbarten Provisionen eins zu eins an den Partner / die Partnerin weiter – unter Berücksichtigung des gewählten Tarifes.

2.
Die Höhe der jeweiligen Provision richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Provisionsvereinbarung / Provisionsliste, die der Partner / die Partnerin online auf der Seite www.neuwageneinkauf.de abrufen kann. Dafür erhält der Partner / die Partnerin ein persönliches Log-in. Die Provision ergibt sich aus der Einkaufskondition, die der Partner/ die Partnerin von der Berich GmbH & Co. KG erhält abzüglich des Rabattes, den der Partner / die Partnerin dem Endkunden gewährt.

3.
Diese Provision ist jedoch erst dann fällig und zahlbar, wenn

- das Hauptgeschäft zwischen dem Endkunden und dem Autohaus rechtswirksam abgeschlossen ist

und

- die Provision vom Autohaus an die Berich GmbH & Co. KG gezahlt worden ist.

Nach Eingang der Provision bei der Berich GmbH & Co. KG erhält der Partner / die Partnerin eine entsprechende Abrechnung.

4.
Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt regelmäßig ca. 6-8 Wochen nach Zahlung des Fahrzeuges durch den Kunden (sofern das Autohaus die Provision an die Berich GmbH & Co. KG gezahlt hat). Erhält die Berich GmbH & Co. KG die Provision früher vom Autohaus, so wird diese auch früher an den Partner / die Partnerin ausgezahlt. Provisionsläufe finden regelmäßig 1x wöchentlich statt.

 

§ 6 Pflichten der Berich GmbH & Co. KG

1.
Vertragliche Hauptpflicht der Berich GmbH & Co. KG ist die Zurverfügungstellung ihrer eigenen Einkaufskonditionen mit den jeweiligen Autohäusern.

2.
Darüber hinaus wird die Berich GmbH & Co. KG dem Partner / der Partnerin formularmäßige Vermittlungsverträge zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen.

3.
Die Partner / in und Berich sind sich darüber einig, dass sich die Konditionen / Provisionen verändern können.

Insoweit verpflichtet sich die Berich GmbH & Co. KG, dem Partner / der Partnerin die entsprechenden aktuellen Konditionen und Provisionen über entsprechende Listen online zur Verfügung zu stellen und diese jeweils tagesaktuell zu erhalten.

Dem Partner / der Partnerin wird hierfür ein gesonderter Zugang eingerichtet.

4.
Die Berich GmbH & Co. KG steht für den Partner / die Partnerin als Bote für die Korrespondenz mit den jeweiligen Autohändlern zur Verfügung.

5.
Die Berich GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die jeweiligen Provisionen an den Partner / die Partnerin weiterzuleiten.

6.
Die Berich GmbH & Co. KG verpflichtet sich, Kundendaten, die der Partner / die Partnerin an sie weiterleitet, nicht an Dritte weiterzugeben.

Ausgenommen sind insoweit selbstverständlich diejenigen Autohäuser, mit denen ein Vertragsverhältnis eingegangen werden soll.

Inwieweit die jeweiligen Autohäuser ihrerseits Daten weitergeben, liegt nicht im Einfluß- und Verantwortungsbereich der Berich GmbH & Co. KG. Eine diesbezügliche Haftung der Berich GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen.

7.
Die Berich GmbH & Co. KG haftet nicht für den Bestand bestimmter Einkaufskonditionen.

§ 7 Pflichten des Partners / der Partnerin

1.
Der Partner / die Partnerin ist zur Zahlung der festgelegten Gebühren verpflichtet.

2.
Der Partner / die Partnerin ist berechtigt, die ihm / ihr in diesem Vertrag eingeräumten Konditionen im eigenen Geschäftsbetrieb zur Weitergabe an ihre eigenen Kunden zu nutzen. Der Partner / die Partnerin ist nicht berechtigt, die ihm / ihr zur Verfügung gestellten Konditionen im Wege eines Untervertrages an gewerbliche Dritte weiterzugeben.

3.
Der Partner / die Partnerin ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages und auch nach dessen Beendigung über den Inhalt dieses Vertragsverhältnisses und den damit zusammenhängenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Bezugsquellen, Händlernetze, Einkaufskonditionen, Provisionen, pp. Der Partner / die Partnerin wird in keinem Fall selbst oder über Dritte mit Händlern der Berich GmbH & Co. KG in Kontakt treten und / oder Geschäfte mit diesen selbst abwickeln.

Der Partner / die Partnerin verpflichtet sich bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Vereinbarung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von netto EUR 2.500,00 pro Verletzungsfall unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs.

4.
Der Partner / die Partnerin verpflichtet sich, für die Vertragsabschlüsse die ihr von der Berich GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Vermittlungsverträge zu verwenden und sich für die Weiterleitung dieser Verträge der Berich GmbH & Co. KG als Botin zu bedienen.

Sämtliche Korrespondenz zwischen dem Partner/der Partnerin und den jeweiligen Autohäusern ist über die Berich GmbH & Co. KG als Botin abzuwickeln.

§ 8 Erreichbarkeit und Störung der Webseite www.neuwageneinkauf.de

Die Berich GmbH & Co. KG trägt Sorge dafür, die Systeme sicher aufzubauen und die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Eine Garantie dafür übernimmt die Berich GmbH & Co. KG nicht. Ein Datenverlust kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Berich GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste der Berich GmbH & Co. KG durch Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die außerhalb der Macht der Berich GmbH & Co. KG stehen – wie z.B. ein Stromausfall – zu vorübergehenden Einschränkungen oder Einstellung der Dienste der Webseite führen können. Eine Haftung von der Berich GmbH & Co. KG ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 9 Kündigung

Die Zusammenarbeit kann sowohl von Partnern / Partnerinnen als auch von der Berich GmbH & Co. KG jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen, sowie ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt für beide Parteien unberührt.

Wichtige Gründe für die Berich GmbH & Co. KG können beispielsweise sein:

a) der Partner / die Partnerin kommt mit geschuldeten Gebühren in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug,

b) der Partner / die Partnerin verstößt gegen ihre Geheimhaltungspflichten,

c) der Partner / die Partnerin beteiligt Dritte an den Vermittlungsgeschäften ohne Zustimmung der Berich GmbH & Co. KG,

d) Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Partners / der Partnerin, bzw. Zahlungsunfähigkeit des Partners / der Partnerin.

Wichtige Gründe für den Partner / die Partnerin können insbesondere sein:

a) Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit durch die Berich GmbH & Co. KG,

b) nachhaltiger Verzug der Berich GmbH & Co. KG mit Provisionszahlungen,

c) Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen der Berich GmbH & Co. KG bzw. Zahlungsunfähigkeit der Berich GmbH & Co. KG.

§ 10 Haftung

1.
Die Berich GmbH & Co. KG stellt ausschließlich klar, dass sie für etwaige Versäumnisse der Autohäuser nicht haftet.

Sie haftet insbesondere dann nicht, wenn ein Autohaus nicht oder nicht zu den vereinbarten Konditionen liefern kann. Insoweit bestehen Ansprüche ausschließlich zwischen den Parteien des Kaufvertrages, also zwischen dem Endabnehmer und dem Autohaus. Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Die Berich GmbH & Co. KG haftet ebenfalls nicht für die Zahlung der Provisionen durch die Autohäuser, sofern diese, trotz Bestehens einer rechtlichen Verpflichtung, seitens der Autohäuser nicht gezahlt werden.

Insoweit verpflichtet sich die Berich GmbH & Co. KG lediglich, ihre diesbezüglichen Provisionsansprüche auf dem Rechtswege zu verfolgen und durchzusetzen.

2.
Im Übrigen ergeben sich die Verpflichtungen der Berich GmbH & Co. KG abschließend aus § 6 dieser AGB.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine künftig in diese AGB aufzunehmende Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder ihre Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.

§ 12 Änderung der AGB

Die Berich GmbH & Co. KG behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.

§ 13 Geltendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg.

Stand: November 2012

 


Kontakt

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Sven Berghoff

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Fon: 02931 / 78 63 250
Fax: 02931 / 78 63 270

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