Häufige Fragen
Lieferzeiten:
Es gelten die herstellerüblichen Lieferzeiten. Da diese regelmäßig schwanken und je nach Marke, Modell, Motorisierung und Ausstattung immer sehr unterschiedlich sind, können die genauen Lieferzeiten im Internetportal nicht angegeben werden.
Herstellergarantie:
Selbstverständlich erhalten Ihre Kunden die volle Herstellergarantie.
Vertragspartner:
Vertragspartner Ihres Kunden wird ein autorisierter Markenvertragshändler.
Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens:
Die Markenvertragshändler nehmen grundsätzlich keine Gebrauchtwagen in Zahlung.
Inspektionen:
Ihr Kunde kann jede Vertragswerkstatt frei aussuchen.
Behindertenrabatt:
Der Rabatt kann grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn eine Kopie des entsprechenden Behindertenausweises beigebracht wird. Der Behindertenrabatt wird in der Regel nachträglich vergütet und über eine Zusatzvereinbarung zur verbindlichen Bestellung geregelt.
Eroberungsbonus:
Als Nachweis für die Eroberung einer Fremdmarke reichen Sie uns bitte eine Kopie des Fahrzeugscheines des Kunden ein.
Zusätzlicher Satz Reifen bei Werksabholung:
Der Satz Reifen kann nicht im Werk ausgeliefert werden. Er wird an den Markenvertragshändler geschickt. Ein Paketdienst (ggfs. von Ihnen oder von Ihrem Kunden beauftragt) überbringt die Reifen an die Adresse Ihres Kunden. Die Kosten sind von Ihnen oder von Ihrem Kunden zu tragen.
Finanzierung:
Eine Finanzierung über die Herstellerbanken ist z.Z. nicht möglich.
Leasing:
Ein Leasing über die Herstellerbanken ist z.Z. nicht möglich.
Abholung des Fahrzeuges:
Der Markenvertragshändler teilt Ihrem Kunden rechtzeitig mit, dass das Fahrzeug abholbereit ist und vereinbart mit Ihrem Kunden einen Abholtermin.
Anzahlung:
Eine Anzahlung wird durch die Markenvertragshändler in der Regel nicht verlangt. Nur bei absoluten „Exoten“ oder Auslandsgeschäften könnte eine Anzahlung verlangt werden. Hierfür haben die meisten Markenvertragshändler eigens ein Treuhandkonto eingerichtet.
Ist die Abwicklung zu Sonderkonditionen mit irgendwelchen Nachteilen, z.B. längeren Lieferzeiten verbunden?
Nein.
Ist das Angebot seriös?
Ja.
Ist der Rabatt sicher?
Ja. Nur in absoluten Ausnahmefällen könnte es einmal zu einer kurzfristigen Rabattänderung kommen. Ansonsten erfolgen Rabattänderungen nur zum Monats-, und Quartalswechsel.
Doppelt sparen bei besonderen Berufsgruppen?
Einige Berufsgruppen wie z.B. Journalisten erhalten bereits Sonderkonditionen von z.B. 15%. Unser Rabatt gilt nicht zusätzlich, allerdings können wir in der Regel die Berufsgruppenrabatte noch toppen. Bitte individuell bei uns anfragen.
Wie kommen die hohen Rabatte zustande?
Durch immens hohe Stückzahlen. Im Jahr 2009 hat unsere Firmengruppe mehr als 5.000 Neuwagen vermittelt.
Kann ich den Händler frei aussuchen?
Nein. Die Rabatte gelten ausschließlich bei unseren Vertragspartnern.
Erstellen die Mitarbeiter von Berich Angebote für meine Kunden?
Nein. Dies ist Ihre Aufgabe. Zur Ermittlung des Kaufpreises benötigen Sie lediglich den Listenpreis des Wunschfahrzeuges. Diesen können Sie über den Konfigurator auf der jeweiligen Internetseite des Herstellers ermitteln.
Worauf gilt der ausgewiesene Rabatt?
Grundsätzlich auf die werkseitige Grund- und Sonderausstattung. Zubehör ist nicht rabattfähig.
Wann und von wem erhalte ich meine Vermittlungsprovision?
Nach Auslieferung des Fahrzeuges und Zahlung des Kaufpreises durch Ihren Kunden an den Vertragshändler, erhält die Firma Berich die Vermittlungsprovision vom Vertragshändler. Ihre Provision erhalten Sie dann von uns. Provisionsauszahlungen nehmen wir 2x monatlich vor: Anfang und Mitte eines jeweiligen Monats.